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Unterstützung durch den Freistaat

Den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie den Helfern im Rettungsdienst- und Katastrophenschutz werden Jubiläumszuwendungen aus Anlass einer aktiven ehrenamtlichen Tätigkeit gewährt. Die Zuwendungshöhe beträgt 100 Euro für Jubiläen von zehn Jahren, 200 Euro für 25 Jahre, 300 Euro für 40 Jahre und 500 Euro für 50 Jahre. In den Jahren 2011 bis 2017 wurden Jubiläumszuwendungen in Höhe von insgesamt rund 3,3 Millionen Euro an die Ehrenamtlichen ausgezahlt.

Neben diesen finanziellen Zuwendungen erhalten die Angehörigen der Feuerwehr sowie die ehrenamtlichen Helfer im Rettungsdienst und Katastrophenschutz ein dem Jubiläum entsprechendes Ehrenzeichen am Bande in den Farben Bronze, Silber, Gold bzw. Gold als Sonderstufe nebst einer vom Sächsischen Staatsminister des Innern signierten Verleihungsurkunde. Darüber hinaus stiftet der Freistaat Sachsen Feuerwehr- und Helfer-Ehrenzeichen als Steckkreuz in den Farben Silber und Gold für besondere Verdienste um die Entwicklung des Brandschutzes, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes sowie für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Einsatz. Die Verleihung erfolgt durch den Sächsischen Staatsminister des Innern oder einen von ihm Beauftragten.

Zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements richtet das Sächsische Staatsministerium des Innern den Landesfeuerwehrball im jährlichen Wechsel mit dem Helferempfang aus. Mit den Veranstaltungen soll das ehrenamtliche Engagement im Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewürdigt werden.

Der Landesfeuerwehrball wurde in den Jahren 2015 und 2017 im Ballsaal des Ballhauses Watzke in Dresden ausgerichtet. Der Teilnehmerkreis der jeweils ca. 300 Gäste setzt sich aus verdienten Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, den Kreisbrandmeistern, den Leitern der Berufsfeuerwehren der Kreisfreien Städte sowie den durch Freistaat Sachsen sowie vom Landesfeuerwehrverband auszuzeichnenden Personen zusammen. Darüber hinaus werden Unternehmer, die sich besonders für die Belange der Freiwilligen Feuerwehren eingesetzt haben, zum Ball eingeladen.

Der Helferempfang findet in der Regel auf Schloss Wackerbarth in Radebeul statt. Am Empfang nehmen bis zu 450 Personen teil, die sich aus ehrenamtlichen Helfern des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, ehrenamtlichen Helfern der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie Repräsentanten der Landesverbände der Hilfsorganisationen, des THW, des Landeskommandos Sachsen, der kommunalen Landesverbände und der Landkreise und Kreisfreien Städte zusammensetzen.

Die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LSF) ist die zentrale Bildungseinrichtung des Freistaates Sachsen für die Aus- und Fortbildung für den Brand- und Katastrophenschutz. Hier wird alles gelehrt, was über die Ausbildung der Angehörigen der Feuerwehren und Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz am Standort in den Gemeinden und den Landkreisen hinausgeht. In über 80 verschiedenen Lehrgangsarten wird Wissen über Führung, Ausbildung vor Ort, den Schutz vor den Auswirkungen von chemischen, biologischen sowie radiologischen und nuklearen Gefahren oder spezielle technische Hilfe vermittelt. Hierfür stehen neben Unterkünften für 160 Lehrgangsteilnehmer modern ausgestattete Lehrräume für den theoretischen Unterricht zur Verfügung. Die Praxis kann im Ausbildungsgelände realitätsnah erlernt werden.

In den vergangenen Jahren hat der Freistaat Sachsen für Baumaßnahmen an der LFS bereits über 28 Millionen Euro investiert. Im Jahr 2014 wurde der neue Fachbereich »Katastrophenschutz« eingerichtet. Zeitgleich wurde ein technischer Überwachungsdienst für den Katastrophenschutz eingerichtet, der die Katastrophenschutzhelfer in die Wartung und Bedienung der neu beschafften Ausstattung einweist. Mit der im Jahr 2016 erfolgten Fertigstellung des Neubaus eines Brandübungshauses wurden die baulichen und technischen Voraussetzungen für eine praxisnahe und dem neusten Stand der Technik entsprechende Schulung der Feuerwehrangehörigen geschaffen.

Als Bestandteil des »Zukunftspaktes für Sachsen« soll die LFS in den kommenden Jahren nochmals umfassend erweitert und ausgebaut werden. Neben der Errichtung einer Mehrzweck-/Ausbildungshalle für die witterungsunabhängige Ausbildung ist der Ausbau von Internats- und Verwaltungsgebäuden geplant. Die Anzahl der Internatsplätze soll sich dabei von derzeit 160 Betten auf 260 erhöhen.

Weitere Informationen unter: Website LFS

Nach der Richtlinie Feuerwehrförderung fördert der Freistaat Sachsen seit dem Jahre 2018 den Erwerb von jährlich bis zu zwei Fahrerlaubnissen der Klasse C oder CE in Höhe von 1.000 Euro pro Gemeinde, soweit diese von Angehörigen ihrer Freiwilligen Feuerwehr zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässige Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen erforderlich sind.

Auf der Grundlage der Sächsischen Fahrberechtigungsverordnung kann den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sowie den ehrenamtlichen Helfern des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerkes seit 2011 unbürokratisch und kostengünstig eine Fahrberechtigung für die Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen erteilt werden. Diese Fahrberechtigung erlaubt das Führen dieser Einsatzfahrzeuge bei Übungen und Einsätzen.

Weitere Informationen unter: Amt 24 – Informationsportal des Freistaates Sachsen

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren, um den bislang erreichten hohen technischen Qualitätsstandard im Brandschutz zu erhalten und weiter auszubauen. Hierfür wurden von 2012 bis 2017 Fördermittel in einer Gesamthöhe von über 120 Millionen Euro ausgereicht.

Dieser Betrag wird in den kommenden Jahren nochmals beträchtlich erhöht werden. Im Rahmen des »Zukunftspaktes für Sachsen« sollen in den nächsten fünf Jahren insgesamt 200 Millionen Euro (2018 bis 2022) Fördermittel in den kommunalen Brandschutz fließen. So werden die Zuwendungen für Investitionen bereits ab diesem Jahr um 19 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro erhöht. Hierbei sollen insbesondere auch Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen durch mehrere Kommunen gefördert werden.

Seit 2018 erhalten die Gemeinden jährlich eine Zuwendung in Höhe von 50 Euro pro aktivem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr. Dies entspricht über zwei Millionen Euro im Jahr. Diese Zuwendung können den Feuerwehren zum Beispiel im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.

Die Jugendfeuerwehr im Landesfeuerwehrverband erhält ebenfalls eine finanzielle Unterstützung des Freistaates Sachsen. Diese beträgt aktuell 620.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhalten die Gemeinden seit dem Jahr 2015 jährlich eine Zuwendung von 20 Euro je Jugendfeuerwehrmitglied. Darüber hinaus kann die Jugendfeuerwehr einmal jährlich die Landesfeuer- und Katastrophenschutzschule für die Durchführung einer Ausbildungswoche kostenfrei nutzen.

Weiter Informationen unter: Website Jugendfeuerwehr Landesfeuerwehrverband Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat von 2011 bis 2017 rund 23,4 Millionen Euro in die Ausstattung der landeseigenen Katastrophenschutzeinheiten investiert. Träger der Einheiten sind die Landkreise, Kreisfreien Städte und privaten Hilfsorganisationen. Die Fahrzeuge sind vor Ort bei den privaten Hilfsorganisationen und den freiwilligen Feuerwehren stationiert, die diese im Rahmen der Doppelnutzung auch für eigene Zwecke verwenden dürfen.

Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen) werden den Trägern der Katastrophenschutzeinheiten jährlich Zuwendungen für die Unterbringung und Unterhaltung der landeseigenen Katastrophenschutzausstattung, für die Übernahme der Trägerschaft von Katastrophenschutzeinheiten sowie für die erstmalige Beschaffung und den Einbau von bundeseinheitlichen Digitalfunkendgeräten gewährt. Darüber hinaus können die privaten Hilfsorganisationen, die Träger einer Katastrophenschutzeinheit sind, Zuwendungen für die Beschaffung von Ausstattung und für Maßnahmen der Nachwuchsarbeit beantragen. Für Zuwendungen zu Maßnahmen der Nachwuchsarbeit sind zudem die Jugendgruppen des Technischen Hilfswerkes Sachsen antragsberechtigt. In den Jahren 2011 bis 2017 wurden im Rahmen der RL KatSZuwendungen insgesamt ca. 7,8 Millionen Euro Fördermittel ausgezahlt.

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